Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Studienteilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reparaturstudie

Stand: März 2021

1.

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Reparaturstudie“ gelten für die Teilnahme an der Reparaturstudie sowie alle Ersatzteil-Bestellungen, die Sie (Studienteilnehmer/in) über diese Webseite und für den Reparaturversuch tätigen.
1.2 Für unsere Leistungen, Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen, sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge) gelten nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Maßgebend sind diejenigen Fassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Reparaturstudie“, die zum Zeitpunkt der Teilnahme gültig sind. Abweichende Bedingungen des/der Studienteilnehmers/in werden nicht anerkannt, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die „Reparaturstudie“ auf dieser Website herunterladen und ausdrucken.
1.4 Das Leistungsangebot unserer Reparaturstudie richtet sich ausschließlich an registrierte Studienteilnehmer/innen mit einem Wohnsitz in Deutschland.
1.5 Wir reparieren in dieser Studie ausschließlich elektronische Komponenten. Wir übernehmen keine Haftung für den Reparaturversuch und den Versand. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Studienteilnehmer/in akzeptiert das Risiko, dass der Reparaturversuch scheitert und sein Reparaturgut im ungünstigsten Fall zusätzlich zum Originaldefekt weitere Defekte nach dem Versuch aufweist. In diesem Fall werden wir eine fachgerechte Entsorgung/Recycling empfehlen und können diese auch mit Einwilligung des Studienteilnehmers/in durchführen.

2.

Vertragsschluss

2.1 Die Teilnahme an der Reparaturstudie stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Ihre Anfragen per E-Mail, Telefax oder Telefon sind unverbindlich. Auf Grundlage der Anfrage per E-Mail, Telefax oder Telefon, geben wir Ihnen Auskunft über benötigte Ersatzteile und mögliche Bezugsquellen, welche ebenso unverbindlich ist.
2.3 Wir beschaffen keine speziellen Ersatzteile für den Reparaturversuch. Vorrätige, elektronische Standardkomponenten, wie z.B. Kondensatoren und ähnliches bis zu einem Wert von ca. 5 EUR sind Bestandteil des Reparaturversuches und für Teilnehmende kostenfrei. Die Beschaffung und Beistellung anderer Ersatzteile und jegliche damit verbundenen Risiken trägt der/die Studienteilnehmer/in.
2.4 Wir geben keinerlei Gewährleistung auf den Reparaturversuch und die verbauten Ersatzteile.
2.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.6 Nimmt der/die Studienteilnehmer/in unser Angebot bei Kostenvoranschlägen für Ersatzteile oder nachgelagerten Angebote nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.
2.7 Diese Bedingungen gelten bis zum Inkrafttreten neuer Vertragsbedingungen auch für alle zukünftigen Leistungen an den/die Studienteilnehmer/in.
2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch.

3.

Einsendung des Instandsetzungsguts

3.1 Der/die Studienteilnehmer/in kann das instand zu setzende Gut (Instandsetzungsgut) von uns unter der in der Reparaturstudie angegebenen Abholadresse abholen lassen. Sendet der Auftraggeber das Instandsetzungsgut auf sonstige Weise ein, geschieht dies auf eigene Gefahr und Kosten. Unfrei an uns übersandte Pakete werden nicht angenommen. Für eine kostenfreie Einsendung können wir für Sie im Rahmen der Studie einen Versandauftrag erstellen und Studienteilnehmenden einen Versandaufkleber per E-Mail zusenden.
3.2 Fernseher sowie Produkte mit einem Gewicht über 15 kg werden aufgrund von potenziellen Transportschäden von der Abholung ausgeschlossen. Diese können von Teilnehmenden gebracht und abgeholt werden.

4.

Preise, Wertgrenzen und Kostenvoranschlag

4.1 Der Reparaturversuch im Rahmen dieser Studie ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Pro Teilnehmenden ist nur eine einmalige Teilnahme möglich. Überschreitet die Zeit für einen Reparaturversuch einen wirtschaftlich sinnvollen Wert, wird der Reparaturversuch abgebrochen und das Reparaturgut wird unrepariert zurückgesendet.
4.2 Für den Reparaturversuch zugelassen sind nur Produkte mit einem aktuellen Neuanschaffungspreis von mindestens 90 EUR.
4.3 Überschreiten die Kosten für ein für den Reparaturversuch benötigtes Ersatzteil einen Wert von 5 EUR oder ist das benötigte elektronische Bauteil kein vorrätiges Standardbauteil, informieren wir Teilnehmende über das benötigte Ersatzteil und mögliche Bezugsquellen. Informiert uns der /die Studienteilnehmer/in innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Information darüber, dass er das benötigte Ersatzteil für den Reparaturversuch beistellt, wird der Reparaturversuch fortgesetzt. Bei Nichteinhaltung der Frist sind wir berechtigt, den Reparaturversuch abzubrechen und das Teil unrepariert zurückzuschicken bzw. auf Teilnehmendenwunsch fachgerecht zu entsorgen.
4.4 Teilnehmende können sowohl neue als auch gebrauchte Ersatzteile sowie „Ersatzteilspender“ beistellen. Siehe auch Punkt 2.3 und 2.4.
4.5 Auf Antrag kann das Reparaturgut bei Bosch dem aktuellen Recyclingprozess zugeführt werden. Einen Einzelnachweis für die Verschrottung und das Recycling wird im Rahmen der Studie nicht erstellt. Die Verschrottung und das Recycling wird nach Beendigung der Reparaturstudie für die bis dahin gesammelten Reparaturgüter nachweislich durchgeführt.

 

5.

Rückgabe und Abnahme des Instandsetzungsgutes

5.1 Nach Abschluss des Reparaturversuches senden wir das Reparaturgut an die in dem Teilnahmeformular angegebene Lieferadresse zurück. Für den Reparaturversuch beschaffte Ersatzteile werden mit dem Reparaturgut zurückgesendet. Das defekte Teil wird dem aktuellen Recyclingprozess zugeführt.
5.2 Der/die Studienteilnehme hat die reparierte oder unreparierte Ware innerhalb einer Woche ab Erhalt abzunehmen. Anderenfalls gilt die Abnahme als erfolgt. Wir verzichten auf den Zugang der Abnahmeerklärung.

6.

Lieferung; Lieferfristen; Verzug

6.1 Für den kostenfreien Reparaturversuch geben wir keine festen Bearbeitungsdauern an. Ein/e Studienteilnehmer/in kann nach spätestens 10 Wochen auf Wunsch sein Reparaturgut unrepariert zurückfordern. In diesem Fall erhält der/die Studienteilnehmer/in sein Reparaturgut innerhalb weniger Arbeitstage kostenfrei zurück.
6.2 Es werden im Rahmen der Reparaturstudie keine Schadensersatzansprüche des/der Studienteilnehmers/in wegen Verzögerung der Lieferung akzeptiert.

7.

Gefahrenübergang

7.1 Die Lieferung erfolgt frachtfrei bis zum Lieferort, das heißt Bosch trägt zunächst die Kosten des Paketdienstleisters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Transportschäden werden von Bosch nicht akzeptiert oder erstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bosch verpackt die Rücksendungen entsprechend den Vorgaben des Transportdienstleisters, um Transportschäden auf dem Rückversand zu minimieren. Transportschäden müssen vom Studienteilnemer/in sofort dokumentiert und Bosch gemeldet werden. Die Anerkennung erfolgt beim Versanddienstleister. Die Abwicklung erfolgt über Bosch.

8.

Instandsetzungsarbeiten: Mängelansprüche

8.1 Studienteilnehmende erhalten keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
8.2 Eine Stellungnahme von uns zu einem von dem/der Studienteilnehmer/in gemeldeten Mangel ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen.

9.

Haftung

9.1 Wir haften auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur
a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c. wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
d. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
e. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
f. aufgrund sonstiger zwingender Haftung.
9.2 Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.
9.3 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 12 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13.

Geheimhaltung

13.1 Alle von uns stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich Merkmalen, die etwa übergebenen Gegenständen oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von uns zur Weiterveräußerung durch den Auftraggeber bestimmt wurden, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftraggebers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschließliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen solche Informationen nicht vervielfältigt oder gewerbsmäßig verwendet werden. Auf unsere Anforderung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassene Gegenstände unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben oder zu vernichten.
13.2 Wir behalten uns alle Rechte an den in Ziffer 16.1 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Halbleiterschutz etc.) vor.

14.

Allgemeine Bestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 
14.2 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart).
14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Studienteilnehmenden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.4 Der Auftraggeber hat uns oder unseren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung können wir die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber anderweitig verwerten.

 

15.

Kontaktdaten für den Reparaturversuch

Unsere Kontaktadresse:
Bosch Electronic Service
Halle 402, EffizientNutzen – Reparaturstudie
Robert-Bosch-Straße 200
DE-31139 Hildesheim

Bei Fragen zu unserem Serviceangebot wenden Sie sich bitte an folgende Service-Hotline:

E-Mail: effizient.nutzen@de.bosch.com
Telefon: +49 (0)5121 49 5720